• 31. Mai 2021
  • 1096
Neue CoronaSchVO in NRW

Neue CoronaSchVO in NRW

  • Beratung und Verkauf für gewerbliche und private Kunden ohne Terminvereinbarung möglich
  • Zutritt max. 5 Personen
  • Abstands- und Hygieneregeln beachten: Abstand: min.1,5 m, Tragen einer FFP2/ OP-Maske auf dem gesamten Firmengelände

Ist das endlich das lang ersehnte „Licht am Ende des Tunnels“? Zumindest darf der Inhalt der neuen CoronaSchVO, welche ab Freitag, 28. Mai 2021 bis zunächst 24. Juni 2021 gilt, sofern die 7-Tags-Inzidenzen nicht die Werte oberhalb von 100 überschreiten und somit die Bestimmungen der Bundesnotbremse erneut greifen, durchaus als gute Nachricht für den Einzelhandel angesehen werden!

Zwischen den verschiedenen Sortimentsbereichen des Einzelhandels wurde die Unterscheidung weitgehend aufgehoben. So findet sich diese nur noch in den verschiedenen Flächenschlüsseln für Kundenbegrenzungen wieder. Im Klartext bedeutet dies, dass der gesamte Handel ohne Testnachweis oder Terminvereinbarung (Click & Meet) geöffnet werden darf. Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/69447/index.html

Beitrag teilen

Facebook

Mit dem Laden des Plugins akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Facebook.

Plugin laden

Weitere News

 
© Mobauplus Nonis (Peter Nonis GmbH) ‐ ImpressumAGBDatenschutz ‐ Konzept & Realisierung: benic|solutions, Köln