
Neue CoronaSchVO in NRW
- Beratung und Verkauf für gewerbliche und private Kunden ohne Terminvereinbarung möglich
- Zutritt max. 5 Personen
- Abstands- und Hygieneregeln beachten: Abstand: min.1,5 m, Tragen einer FFP2/ OP-Maske auf dem gesamten Firmengelände
Ist das endlich das lang ersehnte „Licht am Ende des Tunnels“? Zumindest darf der Inhalt der neuen CoronaSchVO, welche ab Freitag, 28. Mai 2021 bis zunächst 24. Juni 2021 gilt, sofern die 7-Tags-Inzidenzen nicht die Werte oberhalb von 100 überschreiten und somit die Bestimmungen der Bundesnotbremse erneut greifen, durchaus als gute Nachricht für den Einzelhandel angesehen werden!
Zwischen den verschiedenen Sortimentsbereichen des Einzelhandels wurde die Unterscheidung weitgehend aufgehoben. So findet sich diese nur noch in den verschiedenen Flächenschlüsseln für Kundenbegrenzungen wieder. Im Klartext bedeutet dies, dass der gesamte Handel ohne Testnachweis oder Terminvereinbarung (Click & Meet) geöffnet werden darf. Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/69447/index.html