
Aufhebung der 2G-Regel
Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen seit dem 19. Februar die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel.
Es gibt aber weiterhin die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Das Land empfiehlt zudem eine FFP2-Maske zu tragen.
gem.: https://www.land.nrw/corona; CoronaSchVO